Ziel des Hinweisschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Auch bei der Ategris wurde eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich interne und externe Personen wenden können. Damit erfüllen wir die Anforderungen des HinSchG.
Die Ansprechpersonen:
Hinweisgebende können sich per E-Mail an hinweisgeber@ategris.de wenden.