Kontakt

Ev. Wohnstift Uhlenhorst

Tel. 0208 5807-0
Fax: 0208 5807-405

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg

Liebe zukünftige Bewohnerin, lieber zukünftiger Bewohner, liebe Angehörige,

wir wissen, dass der Umzug in ein Wohnstift eine große Veränderung darstellt und viele Fragen aufwirft. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand mag Ihnen vielleicht ungewohnt und überwältigend erscheinen. Doch seien Sie versichert: Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und gestalten Ihnen den Weg zu uns so angenehm wie möglich.

Wichtige Informationen zur Aufnahmen

1. Vorsorge und rechtliche Vertretung

1.1 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Es ist ratsam, frühzeitig eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in Ihrem Sinne handeln kann, falls Sie dazu einmal nicht in der Lage sein sollten. Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Lebensbereiche oder nur auf bestimmte Aspekte beziehen. Vordrucke für Vollmachten sowie für eine Patientenverfügung finden Sie zum Beispiel hier bei der Ärztekammer Nordrhein zum Download.

1.2 Gesetzliche Betreuung
Sollten Sie keine Vertrauensperson haben, die eine Vollmacht übernehmen kann, besteht die Möglichkeit, über das Betreuungsgericht am örtlichen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuerin bzw. einen Betreuer bestellen zu lassen. Dieser wird Sie in den festgelegten Bereichen unterstützen und vertreten.
 

2. Finanzierung Ihres Aufenthalts

Die Finanzierung der vollstationären Pflege ist ein wichtiger Aspekt, den wir gemeinsam betrachten sollten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

2.1 Pflegewohngeld
Wenn Ihre Einkünfte und der Zuschuss der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Einrichtungskosten zu decken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld beantragen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtvermögen als Einzelperson 10.000 € oder als Ehepaar 15.000 € nicht überschreitet.

2.2 Restkostenübernahme
Sollten nach dem Pflegewohngeldzuschuss immer noch Kosten offen bleiben, können Sie einen formlosen Antrag auf Restkostenübernahme stellen. Hierbei gilt eine Vermögensgrenze von 10.000 € pro Person (Stand: Januar 2023).

Wichtig: Stellen Sie beide Anträge rechtzeitig vor Ihrem Einzug beim örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt). Eine Kostenübernahme erfolgt frühestens ab dem Antragsdatum und nicht rückwirkend.

Bitte beachten Sie: Das Sozialamt der Stadt Mülheim/Ruhr behält sich vor, bei Personen, die Sozialhilfe beantragen oder innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug beantragen werden, die Notwendigkeit der Heimaufnahme zusätzlich zu überprüfen.
 

3. Krankenkasse und Pflegekasse

3.1 Antrag auf vollstationäre Pflege
Informieren Sie unbedingt Ihre Pflegekasse über Ihren geplanten Einzug in unser Wohnstift. Zusätzlich benötigen Sie einen Antrag auf vollstationäre Pflege. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung erst ab Pflegegrad 2 besteht. Den Antrag können Sie telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse stellen.

3.2 Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Die Grenzen liegen derzeit bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Erkrankten bei 1%. Wir empfehlen, den Gesamtbetrag zu Jahresbeginn einzuzahlen, um das Sammeln von Belegen zu vermeiden.
 

Wir sind für Sie da

Bei allen Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Auch die Pflege- und Sozialberatung (PSB) des Ev. Krankenhaus Mülheim an der Ruhr (EKM) berät Sie gerne unter der Telefonnummer 0208 309-2096.

Wir freuen uns darauf, Sie bald in einem unserer Wohnstifte begrüßen zu dürfen und Ihnen ein neues Zuhause zu bieten, in dem Sie sich rundum wohlfühlen.

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